Verlängerung Eintragung als Energie-Effizienz-Experte

Alle drei Jahre ist eine Verlängerung der Eintragungskategorien notwendig. Für die Verlängerung sind folgende Nachweise erforderlich

- 24 Unterrichtseinheiten UE Fortbildung pro Eintragungskategorie (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und/oder Energieberatung im Mittelstand)

UND

- Praxisnachweis pro Förderprogramm ODER zusätzlich weitere 32 UE Fortbildung

Die Eintragung konnte heute für weitere drei Jahre verlängert werden.

Förderung BAFA-Heizungsoptimierung bleibt bestehen

Bis Ende 2019 konnten Hauseigentümer die Umstellung Ihrer Heizungsanlage auf eine Öl-/Gas-Brennwertanlage von der KFW mit bis zu 15% fördern lassen. Mit dem Wegfall der Förderung der KFW-Einzelmaßnahme Heizung zum 01.01.2020 fällt für viele damit ein wesentlicher Anreiz zur Energieeinsparung weg. Umso wichtiger bleibt die Förderung der BAFA für die Heizungsoptimierung. Hier locken 30% Förderung.

Einstellung der Heizungsförderung der KFW zum 01.01.2020

Anpassung der Heizungsförderung zum 01.01.2020 in den Produkten Energieeffizient Bauen und Sanieren (151/152, 153, 430). Die Förderung von Öl-Brennwertkesseln, Gas-Brennwertkesseln sowie Hybridheizungen als Einzelmaßnahme (151/152) wurde eingestellt.