Erweitertes Förderangebot "Energieeffizient Sanieren" ab 2016

Die KfW führt im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (151, 152) eine zusätzliche Förderung für Bauherren ein, die ab 01.01.2016 ihre alte Heizung gegen eine effizientere Anlage austauschen möchten. Außerdem unterstützt die KfW den Einbau Ihrer neuen Lüftungsanlage, wenn Sie gleichzeitig mindestens eine weitere förderfähige Maßnahme an der Gebäudehülle durchführen.

Hinweise zur aktuellen LBauO

Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 29.10.2015 (13 200-463)

Das Bauordnungsrecht in Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 1998 grundlegend neu geordnet und in der Folgezeit mehrfach geändert. Die aktuelle umfassende Änderung verfolgt neben Detailänderungen fünf wesentliche Themenfelder:

1. Erleichterungen für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien sowie für die Holzbauweise inklusive Umsetzung der Musterbauordnung

2. Barrierefreiheit

3. Bauleitung / Bauüberwachung

4. Struktur der unteren Bauaufsichtsbehörden

5. Anpassung an EU-Recht

Arbeitshilfe zu Immobilienanzeigen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie macht „Arbeitshilfe Pflichtangaben in Immobilienanzeigen" im Bundesanzeiger bekannt